{"id":36,"date":"2016-03-21T21:00:20","date_gmt":"2016-03-21T20:00:20","guid":{"rendered":"http:\/\/192.168.10.20\/WordPress\/?page_id=36"},"modified":"2016-03-21T21:00:20","modified_gmt":"2016-03-21T20:00:20","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kinderkrippe-bebra.de\/?page_id=36","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>\u00a7 1 Name<\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKinderkrippe Bebra e.V.\u201c. Er hat seinen Sitz in Bebra. Er wird unverz\u00fcglich nach Gr\u00fcndung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Hersfeld eingetragen.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck<\/p>\n<p>Der Verein hat den Zweck der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern durch Unterhaltung einer Kinderkrippe f\u00fcr Kinder unter 3 Jahren, in dem die Erziehung im engen Zusammenwirken mit den Eltern erfolgt.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung 1977 (\u00a7\u00a7 51 ff AO) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. \u00dcbersch\u00fcsse, die dem Verein aus seiner T\u00e4tigkeit, aus etwaigem Verm\u00f6gen oder aus dem Betrieb sozialer und wohlfahrtspflegerischer Einrichtungen zuflie\u00dfen, sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Ziele des Vereins zu verwenden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins stehen den Mitgliedern keine aus der Mitgliedschaft herr\u00fchrenden Anspr\u00fcche gegen den Verein zu. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<br \/>\n\u00a7 4a Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die bereit ist, Vereinszweck und Vereinsziele zu f\u00f6rdern. Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich nicht gebunden. Die Mitgliedschaft ist f\u00fcr jedermann offen. \u00dcber einen Antrag auf Aufnahme als Vereinsmitglied entscheidet der Vorstand. Juristische Personen, die in Bebra eine Einrichtung zur Erziehung von Kindern unter 10 Jahren betreiben, haben einen Anspruch auf Aufnahme als Vereinsmitglied, dem auf Antrag unmittelbar entsprochen wird.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalender-Vierteljahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. F\u00fcr<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>den Ausschluss ist eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder von 3\u20444 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen notwendig.<\/p>\n<p>\u00a7 4b Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.<br \/>\nDie Festsetzung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder<\/p>\n<p>Von den Mitgliedern werden Monatsbeitr\u00e4ge erhoben. Der Monatsbeitrag ist f\u00fcr alle nat\u00fcrlichen Personen gleich hoch. Der Monatsbeitrag f\u00fcr juristische Personen wird f\u00fcr jeden Einzelfall vom Vorstand mit der juristischen Person separat vereinbart. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins k\u00f6nnen Umlagen erhoben werden. Diese Umlagen sowie die Kinderkrippen- geb\u00fchren werden ebenfalls vom Vorstand mit einfacher Mehrheit festgelegt.<\/p>\n<p>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge richten sich nach den Kosten f\u00fcr die Unterhaltung der Kinderkrippe unter Ber\u00fccksichtigung dem Verein gew\u00e4hrter Zusch\u00fcsse und der eingenommenen Kinderkrippengeb\u00fchren. Bei der Erhebung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und m\u00f6glicher<br \/>\nUmlagen wird die soziale Lage der betroffenen Familien im Rahmen der M\u00f6glichkeiten ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung oder der Vorstand kann in geeigneten F\u00e4llen Geb\u00fchren, Beitr\u00e4ge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember des Jahres.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Organe<\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>der Vorstand (V)<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung (MV)<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 7 Vorstand<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem oder der Vereinsvorsitzenden, zwei Vertre-<br \/>\ntern oder Vertreterinnen, dem oder der Kassierer\/in und bis zu f\u00fcnf weiteren Mitgliedern. Ist der oder die Kassiererin gleichzeitig Vereinsvorsitzende\/r oder Vertreter\/in k\u00f6nnen bis zu 6 weitere Mitglieder in den Vorstand gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von einem Jahr von der MV gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der Vorsitzende gibt den Vorschlag zur schriftlichen oder m\u00fcndlichen Wahl zur Abstimmung. Abwahl der Vorstandsmitglieder durch die MV ist auch vor Ablauf eines Jahres m\u00f6glich. Mindestens die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder muss aus Eltern bestehen, die mindestens ein Kind in der Kinderkrippe haben. Von dieser Regelung kann nur abgewichen werden, wenn in einer Mitgliederversammlung 2\/3 der anwesenden Mitglieder, die gleichzeitig mindestens ein Kind in der Kinderkrippe haben, f\u00fcr die Genehmigung der Abweichung stimmen. Sind juristische Personen Mitglied des Vereins, so muss mindestens eine dieser Personen Mitglied des Vorstandes sein, m\u00f6glichst sind 1\/3 der Vorstandmitglieder juristische Personen. Sollte die \u201eStadt BEBRA\u201c als juristische Person Mitglied werden, so hat sie das Recht, ein Vorstandsmitglied zu stellen. Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Er legt einmal im Jahr Rechenschaft vor der MV ab.<\/p>\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Eilbed\u00fcrftigkeit k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse des Vorstandes auch schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.<\/p>\n<p>Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB sind der Vereinsvorsitzende und seine Stellvertreter, sowie der oder die Kassiererin, falls der oder die nicht gleichzeitig Vorsitzende\/r oder Vertreter\/in ist; jeder der drei bzw. vier ist allein vertretungsberechtigt. Bei Bedarf kann der Vorstand einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellen, der die laufenden Gesch\u00e4fte f\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Mitgliederversammlung (MV)<\/p>\n<p>Die Einberufung der MV erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorsitzenden. Die Einberufung der MV hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Die MV ist einzuberufen, wenn ein Vorstandsmitglied oder mindestens drei Mitglieder,<br \/>\ndie ihren Antrag schriftlich zu begr\u00fcnden haben, sie fordern. Die Einberufung der MV hat unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens vierzehn Tage nach Eingang des Antrages schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die MV tritt fr\u00fchestens vierzehn oder sp\u00e4testens drei\u00dfig Tage nach Einberufung zusammen.<\/p>\n<p>Den Vorsitz der MV f\u00fchrt der Vereinsvorsitzende; er bestellt einen Schriftf\u00fchrer, der die Beschl\u00fcsse der MV protokolliert. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben. Die MV ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlussf\u00e4hig. Das fest angestellte Personal der Kinderkrippe hat Teilnahme- und Rederecht.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>Die MV hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten:<\/p>\n<ol>\n<li>a) \u00a0Wahl des Vorstandes;<\/li>\n<li>b) \u00a0Entlastung des Vorstandes f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr;<\/li>\n<li>c) \u00a0Wahl der Kassenpr\u00fcfer, die dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren d\u00fcrfen;<\/li>\n<li>d) \u00a0Festlegung des Umfangs und der Verteilung der praktischen Mit-<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 4\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>arbeit der Eltern in der Kinderkrippe<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>e) \u00a0Genehmigung des Haushaltsplans<\/li>\n<li>f) \u00a0Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 10 Aufgaben des Vorstandes<\/p>\n<p>Der Vorstand hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten:<\/p>\n<ol>\n<li>a) \u00a0Aufstellung des Haushaltsplans;<\/li>\n<li>b) \u00a0Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr juristische Personen;<\/li>\n<li>c) \u00a0Beschluss \u00fcber Einstellung des Kinderkrippen-Personals;<\/li>\n<li>d) \u00a0Verabschiedung der Kinderkrippen-Ordnung<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a7 11 Satzungs\u00e4nderung, Aufhebung oder Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins oder Satzungs\u00e4nderungen sind durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder herbeizuf\u00fchren, wobei die Mitgliederversammlung nur beschlussf\u00e4hig ist, wenn ordnungsgem\u00e4\u00df mit Tagesordnung eingeladen wurde, in der das Vorhaben der Aufl\u00f6sung des Vereins oder einer Satzungs\u00e4nderung bekanntgegeben wurde. Ist dies nicht der Fall, ist beides nur m\u00f6glich bei Anwesenheit von 2\/3 der stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcndungs-Mitgliederversammlung bevollm\u00e4chtigt den Vorsitzenden des Vorstands \u00c4nderungen an der Satzung vorzunehmen, die vor dem ersten Eintrag ins Vereinsregister aufgrund einer rechtlichen Intervention des Amtsgerichtes Bad Hersfeld vorgenommen werden m\u00fcssen. Die \u00fcbrigen Regelungen bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Liquidation<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins nach Regulierung aller Verbindlichkeiten der \u201eB\u00fcrgerinitiative Zukunft f\u00fcr Bebra \u2013 Image, Bildung, Wirtschaft \u201e (gegr\u00fcndet 19.11.2004 in Bebra) oder einem mit ihr verbundenen F\u00f6rderverein zu. Sollten beide zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung nicht mehr bestehen, so f\u00e4llt das Verm\u00f6gen einem gemeinn\u00fctzigen Zweck zu, der seinen Wirkungsbereich innerhalb Bebras hat. Alle Beschl\u00fcsse \u00fcber die Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens sind im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins vor Inkrafttreten dem zust\u00e4ndigen Finanzamt mitzuteilen.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Inkrafttreten der Satzung<br \/>\nDie Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Konstituierende Versammlung des Vereins am 15.12.2005 in Kraft.<br \/>\nAngenommen bei der Konstituierenden Versammlung des Vereins \u201eKinderkrippe Bebra e.V.\u201c am 15.12.2005 in Bebra.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKinderkrippe Bebra e.V.\u201c. Er hat seinen Sitz in Bebra. 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